Finanzierungsmöglichkeiten

Im folgenden habe ich Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zusammen getragen. Das ist vor allem relevant für diejenigen, die die SQL Schulungen aus eigener Tasche zahlen müssen/wollen.

Weiterbildungskosten steuerlich absetzen
Weiterbildungs- und Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören im Detail folgende Kosten:

  • Kosten der Fortbildung
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegung
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
Bildungsurlaub

Als Arbeitnehmer/-in stehen Ihnen in Hamburg,Schleswig-Holstein und weiteren Bundeslängen fünf Tage zusätzlicher bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Dieses nennet sich Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung.

Dazu gelten im Allgemeinen folgende Regeln:

  • 5 Tage pro Jahr für Vollzeit-Beschäftigte
  • Kann auch für 2 Jahre zusammen genommen werden (dann 10 Tage)
  • Arbeitgeber muss spätestens 6 Wochen vor Fortbildung informiert werden
  • Es gilt Anwesenheitspflicht
  • Bei drigenden Gründen kann der Bildungsurlaub abgelehnt werden. Dann muss er aber im Folgejahr gewährt werden.
  • Vor Beginn und nach der Fortbildung müssen dem Arbeitgeber Anmeldebestätigung und Teilnahmebestätigung vom Veranstalter vorgelegt werden.

Der Bildungsurlaub ist derzeit schon für die SQL Grundlagen Schulung möglich. Im Bedarfsfall kann ich das aber auch für alle anderen Schulungen beantragen. Dann müssten Sie mir nur rechtzeitig Bescheid sagen.

Weitere Infos unter: www.bildungsurlaub-hamburg.de

Begabtenförderung
Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Förderung erhalten.Voraussetzungen dafür sind:

  • Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • förderungswürdig: Betriebswirt, Fachwirt, Weiterbildungen
  • Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden
  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • nicht rückzahlbar

Weitere Infos unter www.hk24.de.

 

Weiterbildungsbonus Hamburg

Die Stadt Hamburg bietet mit zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Förderung für Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern und deren Beschäftigten ( auch für Freiberufler & Selbstständige). Die Förderhöhe beträgt 50 – 75 % der Fortbildungskosten, bis maximal 1.125,- €.

Weitere Infos unter www.weiterbildungsbonus.net.

 

Bildungsprämie / Prämiengutschein
  • zu versteuerndes Einkommen bis 20.000,- €
  • Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500,- €
  • 25. Lebensjahr muss vollendet sein
  • 15 Std. / Woche Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung
  • Bildungsprämie muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden

Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info.

 

Weiterbildungssparen

Menschen mit VL (=vermögenswirksame Leistungen) Sparverträgen können daraus Geld für Fortbildungen entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.